Seit 2019 ist die Stoßwellentherapie für die Diagnose Fersenschmerz bei Fersensporn unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Die Kosten für andere Anwendungen der Stoßwellentherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Die Behandlung beschleunigt allgemein den Heilungsprozess in Geweben, weil sie die Bildung von körpereigenen Botenstoffen fördert.
Die elektromagnetischen Wellen durchdringen Haut und elastisches Gewebe wie Muskeln und Fett, ohne sie zu verletzen.
Anwendungsbeispiele:
- Schulterschmerzen
- Tennis-, Golferellenbogen
- Sehnenansatzreizungen an Knie und Hüfte
- Achillessehnenbeschwerden
- Fußsohlen-, Fersenschmerzen